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Land · Mercosur

Argentinien:
Was EU-Kunden erwarten

Argentinien gilt in der EU seit 2003 als Land mit angemessenem Datenschutz. Das Gesetz dahinter stammt aus dem Jahr 2000, eine Reform liegt im Kongress. Ein Cybersicherheitsgesetz gibt es nicht.

DatenschutzLey 25.326 (2000)
EU-Angemessenheitja, seit 2003
Abkommen mit der EUEU-Mercosur, vorläufig seit 01.05.2026
Cybersicherheitkein Gesetz, Sektorregeln für Banken

Überblick: Handel mit der EU

Rund zwei Drittel der argentinischen Exporte in die EU waren 2025 nach Angaben der Europäischen Kommission Agrarprodukte, vor allem Ölsaaten und Eiweißpflanzen wie Soja und daraus gewonnene Futtermittel. Chemische Erzeugnisse machten 13,7 % aus, Brennstoffe und Bergbauprodukte 6,7 %. Wer Sojaschrot aus Rosario oder Rindfleisch aus der Pampa nach Europa verkauft, muss sich deshalb vor allem mit der EUDR befassen.

Daneben hat Argentinien eine starke Softwarebranche. Entwicklerteams in Buenos Aires, Córdoba und Mendoza arbeiten seit Jahren für Kunden in Spanien, Deutschland und den Niederlanden. Für sie stehen Datenschutz und IT-Sicherheit im Vordergrund.

Datenschutz: Ley 25.326 im Vergleich zur DSGVO

Grundlage ist die Ley 25.326 zum Schutz personenbezogener Daten aus dem Jahr 2000 mit der Durchführungsverordnung Decreto 1558/2001. Zuständig ist die AAIP (Agencia de Acceso a la Información Pública). Das Gesetz kennt Einwilligung, Zweckbindung, Auskunfts- und Löschrechte und ein Register für Datenbanken. Vieles, was die DSGVO später ausgebaut hat, fehlt: Datenschutz-Folgenabschätzungen, ein verpflichtender Datenschutzbeauftragter, Bußgelder in Prozent des Umsatzes und eine gesetzliche Frist für die Meldung von Datenpannen.

Trotzdem hat die EU Argentinien 2003 als angemessen anerkannt (Entscheidung 2003/490/EG) und das im Bericht der Kommission vom 15.01.2024 bestätigt. Argentinien hat außerdem die modernisierte Konvention 108+ des Europarats ratifiziert. Ihre EU-Kunden dürfen personenbezogene Daten also ohne Standardvertragsklauseln nach Argentinien übermitteln.

Reform im Kongress: Der Entwurf 3397-D-2026 wurde am 16.07.2026 in der Abgeordnetenkammer eingebracht. Er sieht unter anderem eine Meldefrist für Datenpannen und höhere Bußgelder vor. Bis zur Verabschiedung gilt die Ley 25.326 unverändert.

Wer heute schon nach DSGVO-Standard arbeitet, muss bei einer Reform wenig nachholen. Für Dienstleister mit EU-Kunden ist das ohnehin der sinnvolle Weg, denn der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verlangt diese Maßstäbe unabhängig vom argentinischen Recht.

Cybersicherheit im Vergleich zu NIS2

Argentinien hat kein Cybersicherheitsgesetz. Es gibt eine nationale Cybersicherheitsstrategie und mit CERT.ar ein staatliches Notfallteam bei der Dirección Nacional de Ciberseguridad. Pflichten für Unternehmen, wie sie NIS2 in der EU für Energie, Transport, Gesundheit oder digitale Dienste vorsieht, folgen daraus nicht.

Verbindliche Vorgaben gibt es im Finanzsektor. Die Zentralbank BCRA verlangt mit der Comunicación „A“ 7724 Mindeststandards für IT- und Informationssicherheit und regelt in weiteren Comunicaciones die Reaktion auf Cybervorfälle und deren Meldung. Wenn Sie Software oder Rechenzentrumsleistungen an argentinische Banken liefern, kennen Sie diese Anforderungen aus deren Verträgen.

Für EU-Kunden zählt am Ende, was im Vertrag steht. Ein Softwarehaus aus Córdoba, das für eine deutsche Versicherung entwickelt, bekommt Klauseln aus DORA. Ein Hersteller von Steuerungen mit Netzwerkanschluss muss die Anforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen, wenn das Gerät in der EU verkauft wird.

Meldefristen im Vergleich

AnlassArgentinienEU
Datenpanne an die Aufsichtkeine gesetzliche Frist in der Ley 25.32672 Stunden (Art. 33 DSGVO)
Information der Betroffenenkeine gesetzliche Fristunverzüglich bei hohem Risiko (Art. 34 DSGVO)
Erheblicher Cybervorfallkein allgemeines Gesetz; Banken melden nach Vorgaben der BCRA24 h Frühwarnung, 72 h Meldung, Abschlussbericht nach einem Monat (Art. 23 NIS2)

Weil das Heimatrecht keine Frist vorgibt, setzt in der Praxis Ihr EU-Kunde die Frist im Vertrag. Rechnen Sie mit 24 bis 48 Stunden und richten Sie Ihren Prozess so ein, dass Sie das schaffen: wer entscheidet, wer meldet, welche Angaben in die erste Meldung gehören.

Behörden, CSIRT, Akkreditierungsstelle

BereichStelle
DatenschutzAAIP, Dirección Nacional de Protección de Datos Personales
CSIRTCERT.ar, Dirección Nacional de Ciberseguridad
FinanzsektorBCRA, Banco Central de la República Argentina
AkkreditierungOAA, Organismo Argentino de Acreditación

Zertifikate nach ISO 27001 oder ISO 9001 von OAA-akkreditierten Stellen werden in der EU im Regelfall anerkannt. Manche Konzerne bestehen auf einem Zertifizierer, den sie kennen. Klären Sie das vor dem Audit.

Was EU-Kunden typischerweise verlangen

Agrarexporteure brauchen für die EUDR Geodaten aller Flächen, auf denen Soja oder Rinder für die EU-Ware erzeugt wurden, und den Nachweis, dass dort seit dem 31.12.2020 nicht entwaldet wurde. Argentinien ist als Land mit Standardrisiko eingestuft. Lebensmittelhersteller werden zusätzlich nach IFS, BRCGS oder FSSC 22000 gefragt.

IT-Dienstleister erhalten Sicherheitsfragebögen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag und oft die Bitte um ein ISO-27001-Zertifikat oder einen SOC-2-Bericht. Ein Managementsystem für Informationssicherheit lässt sich mit einer GRC-Plattform wie Sightadel aufbauen und für das Audit dokumentieren. Für die Fragen zu Schwachstellen und von außen erreichbaren Systemen liefert veyrisk einen Bericht über Ihre externe Angriffsfläche, den Sie dem Fragebogen beilegen können.

In der Praxis bekommen argentinische Lieferanten ein Paket aus mehreren Dokumenten: den Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Anlage mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, eine Liste der Unterauftragnehmer, eine Vertraulichkeitsvereinbarung und einen Sicherheitsfragebogen mit oft über hundert Fragen. Standardvertragsklauseln entfallen dank der Angemessenheit. Wenn Sie selbst Daten an Dienstleister außerhalb Argentiniens weitergeben, etwa an einen Cloudanbieter in den USA, fragt Ihr EU-Kunde aber, wie diese Weitergabe abgesichert ist.

Ein sinnvoller Einstieg für argentinische Unternehmen:

  1. Klären Sie, welche Ihrer Kunden in der EU sitzen und welche EU-Regeln für sie gelten.
  2. Stellen Sie Ihr Datenschutzkonzept auf DSGVO-Niveau um, auch wo die Ley 25.326 weniger verlangt. Das bereitet Sie zugleich auf die Reform vor.
  3. Legen Sie eine interne Meldefrist für Vorfälle fest, die kürzer ist als jede Frist in Ihren Verträgen.
  4. Sammeln Sie für Agrarexporte die Geodaten Ihrer Flächen und die Ihrer Zulieferer.
  5. Prüfen Sie, ob ein Zertifikat nach ISO 27001 oder ein Lebensmittelstandard Ihnen Einzelnachweise erspart.

Einen ersten Überblick über Ihre Lücken gibt der kostenlose EU-Readiness-Check.

Abkommen mit der EU

Das EU-Mercosur-Abkommen wurde am 17.01.2026 in Asunción unterzeichnet. Argentinien hat es im Februar 2026 ratifiziert. Seit dem 01.05.2026 wird der Handelsteil zwischen der EU und Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorläufig angewendet. Für die Zollpräferenz brauchen Sie eine Ursprungserklärung. Das umfassende Partnerschaftsabkommen ist noch in der Ratifizierung.

Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie für jede Ware den Zollsatz, den Zeitplan der Zollsenkung und die Ursprungsregel. Beides finden Sie im Portal Access2Markets der Europäischen Kommission, nach Warennummer sortiert. Bei verarbeiteten Waren entscheidet die Ursprungsregel, ob genug Wertschöpfung im Mercosur stattgefunden hat. Für einige Agrarprodukte gelten Zollkontingente, also begrenzte Mengen zum Vorzugszoll. Ihr Importeur in der EU kennt diese Regeln oft besser als Sie und kann helfen, die Ursprungserklärung richtig auf die Rechnung zu setzen. Halten Sie die Nachweise für den Ursprung mehrere Jahre bereit, denn der Zoll kann nachträglich prüfen.

Zollvorteile ändern nichts an EU-Produktrecht. EUDR, CBAM und DSGVO gelten weiter vollständig.

FAQ

Dürfen EU-Kunden Daten ohne Standardvertragsklauseln nach Argentinien übermitteln?
Ja. Argentinien hat seit 2003 einen Angemessenheitsbeschluss (2003/490/EG), bestätigt 2024. Wenn Sie im Auftrag verarbeiten, brauchen Sie trotzdem einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Gibt es in Argentinien eine Pflicht, Datenpannen zu melden?
Die Ley 25.326 enthält keine gesetzliche Frist. Die Reform 3397-D-2026 würde das ändern, ist aber noch nicht verabschiedet. EU-Kunden legen die Frist meist im Vertrag fest.
Hat Argentinien ein Gesetz wie NIS2?
Nein. Verbindliche Sicherheitsvorgaben gibt es vor allem im Finanzsektor durch die Zentralbank BCRA.
Gilt das EU-Mercosur-Abkommen schon?
Der Handelsteil wird seit dem 01.05.2026 vorläufig angewendet. Details auf der Seite zum Abkommen.
Welche Werkzeuge helfen IT-Dienstleistern aus Argentinien bei Fragebögen von EU-Kunden?
Für ein ISMS nach ISO 27001 und die Nachweise zur DSGVO eignet sich eine GRC-Plattform wie Sightadel, die in Deutschland entwickelt und gehostet wird und auch auf Spanisch nutzbar ist. Fragen zu offenen Diensten, Zertifikaten und Schwachstellen beantwortet ein Prüfbericht von veyrisk.