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EU-Regel · Lieferkette

EUDR: Entwaldungsfreie Lieferketten

Ab 30.12.2026 dürfen große und mittlere Unternehmen sieben Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur noch in der EU verkaufen, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind. Den Nachweis kann Ihr EU-Käufer nur mit Ihren Daten führen.

RechtsquelleVerordnung (EU) 2023/1115
Gilt ab30.12.2026 (groß und mittel)
Kleinst- und Kleinunternehmen30.06.2027
Stichtag Entwaldung31.12.2020
RohstoffeRind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz

Kurz erklärt

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, betrifft sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Erfasst sind auch viele daraus hergestellte Erzeugnisse, die Anhang I aufzählt, etwa Leder, Schokolade, Möbel, Papier oder Sojaschrot. Diese Waren dürfen in der EU nur in Verkehr gebracht oder aus ihr ausgeführt werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind (Art. 3):

  • Sie sind entwaldungsfrei, das heißt, die Fläche wurde nach dem 31.12.2020 nicht entwaldet (Art. 2 Nr. 13).
  • Sie wurden nach dem Recht des Erzeugerlandes legal erzeugt, etwa beim Landrecht, Umweltrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
  • Für sie liegt eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem vor.

Die Sorgfaltserklärung gibt der EU-Marktteilnehmer ab, also in der Regel der Importeur. Er muss dafür Informationen sammeln (Art. 9), das Risiko bewerten (Art. 10) und es gegebenenfalls mindern (Art. 11). Kern der Informationen ist die Geolokalisierung aller Flächen, auf denen die Ware erzeugt wurde (Art. 9 Abs. 1 lit. d). Bei Flächen über vier Hektar braucht es, außer bei Rindern, ein Polygon statt eines einzelnen Punktes.

Die Verordnung wurde zweimal geändert: durch die Verordnung (EU) 2024/3234, die den Start um ein Jahr verschob, und durch die Verordnung (EU) 2025/2650, die ihn erneut verschob und Vereinfachungen brachte, unter anderem weniger Meldepflichten für nachgelagerte Unternehmen und Händler.

Wen es in Südamerika trifft

Rechtlich verpflichtet ist der Marktteilnehmer in der EU. Faktisch betroffen ist jeder Erzeuger und Exporteur, dessen Ware dorthin geht, denn ohne Geodaten und Legalitätsnachweise kann der Käufer keine Sorgfaltserklärung abgeben und die Ware nicht verkaufen.

RohstoffWichtige Herkunftsländer in der Region
SojaBrasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay
Rind und LederBrasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay
KaffeeBrasilien, Kolumbien, Peru, Ecuador
KakaoEcuador, Peru, Brasilien
Holz und ZellstoffBrasilien, Chile, Uruguay
KautschukBrasilien
PalmölKolumbien, Ecuador

Die Kommission stuft Länder nach ihrem Risiko ein (Art. 29, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093). Chile und Uruguay gelten als Länder mit geringem Risiko. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Paraguay und Peru haben Standardrisiko. Kein Land Südamerikas ist als hohes Risiko eingestuft.

Wie viel Arbeit auf Sie zukommt, hängt stark von Ihrer Lieferkette ab. Ein Großbetrieb in Mato Grosso mit eigenen Flächen kennt seine Polygone. Ein Kaffeeexporteur in Huila, der von Hunderten Kleinbauern über Zwischenhändler kauft, muss jede Parzelle erst erfassen. Bei Rindern ist die Kette oft lang, weil Tiere vor der Schlachtung mehrere Betriebe durchlaufen. Die Verordnung verlangt die Geolokalisierung aller Betriebe, in denen die Tiere gehalten wurden.

Geringes Risiko heißt nicht, dass nichts zu tun ist. Auch für Holz aus Chile oder Rindfleisch aus Uruguay bleiben Geolokalisierung und Sorgfaltserklärung Pflicht. Es entfallen nur Risikobewertung und Risikominderung (Art. 13), solange es keinen Hinweis auf Vermischung mit Ware aus anderen Ländern gibt.

Fristen

DatumWas gilt
31.12.2020Stichtag: Flächen, die danach entwaldet wurden, sind ausgeschlossen
30.12.2026Pflichten für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler
30.06.2027Pflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis 31.12.2024 als solche gegründet wurden (Art. 38 Abs. 3 n. F.)

Am 04.05.2026 hat die Kommission ihren Bericht zur Vereinfachung vorgelegt und keine weitere Verschiebung vorgeschlagen. Planen Sie mit dem 30.12.2026. Eine Ernte von Kaffee aus Huila oder Soja aus Paraná, die im ersten Halbjahr 2027 in Hamburg oder Rotterdam ankommt, braucht die Daten also schon heute.

Verstöße ahnden die Mitgliedstaaten. Artikel 25 sieht unter anderem Geldbußen vor, deren Höchstbetrag mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes des Unternehmens beträgt, dazu die Einziehung der Ware und der Erlöse sowie den zeitweisen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Diese Risiken trägt Ihr Käufer, und er wird sie in seinen Verträgen an Sie weitergeben, etwa über Zusicherungen und Rücktrittsrechte.

Was EU-Kunden konkret verlangen

  • Geokoordinaten jeder Produktionsfläche, bei Flächen über vier Hektar als Polygon.
  • Erntezeitraum oder Produktionsdatum, Menge und Zolltarifnummer (HS-Code).
  • Namen und Anschriften der Lieferanten in der Kette bis zum Erzeuger.
  • Belege zur Legalität: Landtitel, Umweltgenehmigungen, in Brasilien etwa der Eintrag im Umweltkataster CAR, Nachweise zu Arbeits- und Steuerrecht.
  • Eine Prüfung gegen den Stichtag, meist über Satellitenbilder.
  • Nachweise zur Trennung der Warenströme, damit geprüfte Ware nicht mit ungeprüfter vermischt wird.
  • Bei Weiterverkauf die Referenznummer einer bereits abgegebenen Sorgfaltserklärung.

Zertifikate wie RTRS oder ProTerra für Soja, FSC oder PEFC für Holz, Rainforest Alliance für Kaffee und Kakao oder RSPO für Palmöl helfen bei der Datensammlung. Sie ersetzen die Sorgfaltspflicht aber nicht, und der EU-Käufer wird die Geodaten trotzdem verlangen.

Erste Schritte

  1. Prüfen Sie für jedes Produkt anhand des Zolltarifs, ob es unter Anhang I fällt.
  2. Erfassen Sie die Flächen aller Erzeuger, von denen Sie kaufen. Bei Kooperativen mit vielen Kleinbauern ist das der größte Aufwand; beginnen Sie früh.
  3. Prüfen Sie die Flächen gegen den Stichtag 31.12.2020. Öffentliche Satellitendaten und spezialisierte Dienste helfen dabei.
  4. Sammeln Sie Legalitätsnachweise je Erzeuger und halten Sie sie aktuell.
  5. Richten Sie Ihre Logistik so ein, dass geprüfte Ware getrennt bleibt.
  6. Stimmen Sie mit Ihren EU-Käufern ab, in welchem Format sie die Daten brauchen.

Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Daten verantwortlich ist. Käufer fragen kurzfristig nach, oft für einzelne Container, und wer dann binnen Stunden antworten kann, bleibt Lieferant erster Wahl. Für Legalitätsnachweise, Lieferantenangaben und Fristen reicht anfangs eine gepflegte Tabelle. Wer viele Erzeuger und Käufer hat, kann Aufgaben, Dokumente und Lieferantenbewertungen in einer GRC-Plattform wie Sightadel führen. Für Polygone und Satellitenprüfung braucht es eigene Werkzeuge.

Eine Einschätzung Ihres Stands gibt der kostenlose EU-Readiness-Check.

Bezug zu Zertifikaten

Die EUDR verlangt kein Zertifikat. Ein Umweltmanagement nach ISO 14001 zeigt aber, dass Sie Umweltrisiken systematisch steuern, und erleichtert die Dokumentation. Für Lebensmittelexporteure bleiben die Standards zur Lebensmittelsicherheit wie IFS, BRCGS oder FSSC 22000 daneben, denn der Lebensmittelhandel verlangt sie unabhängig von der EUDR. Viele Fragen Ihrer Käufer überschneiden sich mit den Sorgfaltspflichten nach CSDDD und CSRD und ab 14.12.2027 mit der Zwangsarbeitsverordnung, die ebenfalls Rückverfolgbarkeit bis zum Erzeuger verlangt. Wer die Lieferkette einmal sauber erfasst, nutzt die Daten für alle drei. Das spart doppelte Erhebungen bei denselben Erzeugern.

Das EU-Mercosur-Abkommen ändert an der EUDR nichts. Zollvorteile gibt es nur für Ware, die auch die EU-Produktregeln erfüllt.

FAQ

Ab wann gilt die EUDR?
Für große und mittlere Unternehmen ab 30.12.2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027 (geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650).
Muss ich als Exporteur in Südamerika die Sorgfaltserklärung abgeben?
Nein, das macht der Marktteilnehmer in der EU. Er braucht dafür aber Ihre Geodaten und Legalitätsnachweise. Ohne sie kann er die Ware nicht verkaufen.
Was bedeutet geringes Risiko für Chile und Uruguay?
Der EU-Käufer kann eine vereinfachte Sorgfaltspflicht anwenden (Art. 13). Geodaten und Sorgfaltserklärung bleiben trotzdem Pflicht.
Reicht ein Nachhaltigkeitszertifikat?
Nein. Zertifikate wie RTRS, FSC oder Rainforest Alliance helfen bei der Datensammlung, ersetzen aber weder Geolokalisierung noch Sorgfaltserklärung.
Welche Software hilft bei der EUDR?
Für Polygone und die Prüfung gegen den Stichtag gibt es spezialisierte Geodaten- und Satellitendienste. Legalitätsnachweise je Erzeuger, Lieferantenbewertung und Fristen lassen sich in einer GRC-Plattform wie Sightadel verwalten. Die EUDR ist dort kein eigenes Regelwerk, Aufgaben und Nachweise legen Sie selbst an.