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Handel · Abkommen

Das EU-Mercosur-Abkommen

Seit 01.05.2026 wendet die EU den Handelsteil des Abkommens mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorläufig an. Zölle sinken, Ausschreibungen öffnen sich. Die Produkt- und Lieferkettenregeln der EU gelten aber unverändert weiter.

Unterzeichnet17.01.2026 in Asunción
Vorläufig angewendet seit01.05.2026
Vertragsparteien MercosurAR, BR, PY, UY
PartnerschaftsabkommenRatifikation offen

Kurz erklärt

Über das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur wurde mehr als 25 Jahre verhandelt. Politisch abgeschlossen wurde es am 06.12.2024 in Montevideo. Es besteht aus zwei Rechtsakten:

  • Das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA) umfasst politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel. Es ist ein gemischtes Abkommen und muss von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
  • Das Interimshandelsabkommen (iTA) enthält nur den Handelsteil, für den die EU allein zuständig ist: Zölle, Ursprungsregeln, Zollverfahren, Dienstleistungen, öffentliche Beschaffung. Es läuft aus, sobald das EMPA in Kraft tritt.

Für Unternehmen zählt derzeit das Interimshandelsabkommen. Der Rat der EU hat am 09.01.2026 die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung genehmigt. Unterzeichnet wurde am 17.01.2026 in Asunción. Seit 01.05.2026 wird es zwischen der EU und Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorläufig angewendet.

Vorläufige Anwendung bedeutet: Die Regeln gelten bereits, obwohl das Ratifikationsverfahren auf EU-Seite noch nicht abgeschlossen ist. Zollbehörden wenden die Präferenzsätze an, und Unternehmen können sich darauf berufen. Die politische Debatte in einigen Mitgliedstaaten läuft weiter, ändert an der Anwendung aber derzeit nichts.

Was seit 01.05.2026 gilt

Nach Angaben der Kommission bringt die vorläufige Anwendung unter anderem:

  • den sofortigen Wegfall oder eine deutliche Senkung von Zöllen auf wichtige Industriewaren, zum Beispiel Autos und Arzneimittel;
  • eine erste Zollsenkung für die meisten Agrar- und Lebensmittelprodukte;
  • den Zugang zu den ersten Mengen der Zollkontingente für sensible Agrarprodukte;
  • den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen auf beiden Seiten;
  • den Schutz von 344 geografischen Angaben der EU;
  • Schutzmechanismen und verstärkte Kontrollen für sensible Agrarbereiche.

Viele Zollsenkungen laufen über Jahre in Stufen. Welcher Satz für Ihr Produkt gilt, steht in den Zolllisten des Abkommens. Für Soja aus Paraná, Rindfleisch aus Uruguay, Wein aus Mendoza oder Honig aus Paraguay lohnt der Blick in die Liste und in die Kontingente.

Auch für Dienstleister ändert sich etwas. Das Abkommen enthält Regeln zu Genehmigungsverfahren, nichtdiskriminierender Behandlung und vorübergehendem Aufenthalt von Fachkräften. Ein Ingenieurbüro aus Porto Alegre, das ein Projekt in Portugal betreut, oder ein Softwarehaus aus Montevideo mit Teams vor Ort beim Kunden kann davon profitieren. Bei öffentlichen Ausschreibungen gilt der Zugang in beide Richtungen: EU-Unternehmen können sich um Aufträge im Mercosur bewerben, Unternehmen aus dem Mercosur um Aufträge in der EU, jeweils im Rahmen der im Abkommen vereinbarten Listen.

Präferenzzölle gibt es nur für Waren mit Ursprung in einer Vertragspartei. Der Ausführer bescheinigt den Ursprung mit einer Ursprungserklärung; auf EU-Seite läuft das über das Registrierungssystem REX. Prüfen Sie die Ursprungsregeln für Ihr Produkt, bevor Sie mit dem Präferenzzoll kalkulieren. Bei verarbeiteten Waren mit Vormaterial aus Drittländern ist das nicht selbstverständlich.

Chronologie und offene Punkte

DatumSchritt
06.12.2024Politischer Abschluss in Montevideo
09.01.2026Rat genehmigt Unterzeichnung und vorläufige Anwendung
17.01.2026Unterzeichnung in Asunción
21.01.2026Europäisches Parlament beantragt mit 334 zu 324 Stimmen ein Gutachten des Gerichtshofs der EU
01.05.2026Vorläufige Anwendung des Interimshandelsabkommens mit AR, BR, PY, UY

Das Gutachten des Gerichtshofs nach Artikel 218 Abs. 11 AEUV steht aus. Bis es vorliegt, kann das Europäische Parlament dem Abkommen nicht zustimmen. Die vorläufige Anwendung läuft davon unabhängig. Das Partnerschaftsabkommen braucht zusätzlich die Ratifikation aller Mitgliedstaaten; wann es in Kraft tritt, ist nicht absehbar.

Bolivien ist seit 2024 Vollmitglied des Mercosur (Ratifikationsurkunde hinterlegt im Juli 2024), mit einer Übergangsphase für die Übernahme des Mercosur-Rechts. Vertragspartei des Abkommens mit der EU ist es nicht.

Chile, Kolumbien, Peru und Ecuador

Die assoziierten Staaten haben eigene Abkommen mit der EU, die schon länger gelten.

LandAbkommenGilt seit
ChileInterimshandelsabkommen (ITA), unterzeichnet am 13.12.2023 zusammen mit dem Advanced Framework Agreement01.02.2025
PeruHandelsübereinkommen EU-Kolumbien/Peru01.03.2013
KolumbienHandelsübereinkommen EU-Kolumbien/Peru01.08.2013
EcuadorBeitritt zum Handelsübereinkommen per Protokoll01.01.2017

Das Abkommen mit Chile ersetzt den Handelsteil des Assoziierungsabkommens von 2002 und enthält unter anderem Kapitel zu Energie und Rohstoffen sowie zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen. Das Abkommen mit Kolumbien, Peru und Ecuador enthält einen Titel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung mit Bezug auf die Kernarbeitsnormen der ILO und internationale Umweltabkommen.

Für Exporteure aus diesen Ländern gilt dasselbe wie für den Mercosur: Die Abkommen regeln Zölle und Ursprung. Ein Kupferproduzent aus Antofagasta, ein Bananenexporteur aus Guayaquil oder ein Kaffeehaus aus Huila muss die EU-Regeln zu Produkten, Daten und Lieferketten trotzdem vollständig erfüllen.

Was das Abkommen nicht ändert

Ein Handelsabkommen senkt Zölle und vereinfacht Verfahren. Von den Produkt-, Datenschutz- und Lieferkettenregeln der EU befreit es nicht. Alle EU-Regeln gelten für Waren und Dienstleistungen aus dem Mercosur genauso wie für solche aus anderen Ländern:

  • Soja, Rindfleisch, Kaffee und Holz brauchen ab 30.12.2026 die Nachweise nach der EUDR.
  • Stahl, Aluminium und Dünger unterliegen seit 01.01.2026 dem CO₂-Grenzausgleich.
  • Vernetzte Produkte brauchen ab 11.12.2027 die Konformität nach dem Cyber Resilience Act.
  • Produkte aus Zwangsarbeit sind ab 14.12.2027 nach der Zwangsarbeitsverordnung verboten.
  • Lebensmittel müssen die EU-Standards erfüllen; die Kapitel zu gesundheitspolizeilichen Maßnahmen beschleunigen Verfahren, senken aber keine Anforderungen.

Im Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichten sich die Vertragsparteien auf die Kernarbeitsnormen der ILO und das Übereinkommen von Paris. Das Kapitel zu technischen Handelshemmnissen orientiert sich an internationalen Normen und erleichtert Konformitätsbewertungen, ersetzt aber keine CE-Kennzeichnung.

Erste Schritte für Exporteure

  1. Prüfen Sie für jedes Produkt den Präferenzzollsatz und den Zeitplan der Zollsenkung.
  2. Klären Sie, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und richten Sie die Ursprungserklärung ein.
  3. Prüfen Sie bei Agrarprodukten, ob Kontingente gelten und wie sie vergeben werden.
  4. Gleichen Sie ab, welche EU-Regeln für Ihr Produkt gelten. Der Zollvorteil nützt nichts, wenn der Käufer wegen fehlender Nachweise nicht kaufen kann. Sprechen Sie Ihre wichtigsten Käufer direkt darauf an, welche Unterlagen sie ab 2027 erwarten. Führen Sie die geforderten Nachweise je Käufer als Aufgaben mit Frist und Verantwortlichem, etwa in einer GRC-Plattform wie Sightadel.
  5. Bereiten Sie die Zertifikate vor, die EU-Kunden in Ihrer Branche erwarten, etwa ISO 9001, Lebensmittelsicherheit oder ISO/IEC 27001.

Wie gut Sie auf EU-Kunden vorbereitet sind, zeigt der kostenlose EU-Readiness-Check. Länderspezifische Details finden Sie auf den Seiten zu Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

FAQ

Gilt das EU-Mercosur-Abkommen schon?
Der Handelsteil wird seit 01.05.2026 zwischen der EU und Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorläufig angewendet. Das Partnerschaftsabkommen (EMPA) ist noch nicht in Kraft.
Gilt das Abkommen für Bolivien?
Nein. Bolivien ist Mitglied des Mercosur, aber nicht Vertragspartei des Abkommens mit der EU.
Befreit das Abkommen von EUDR oder CBAM?
Nein. Alle EU-Regeln gelten unverändert. Mehr dazu unter EUDR und CBAM.
Was bedeutet das Gutachten des Gerichtshofs?
Das Europäische Parlament hat am 21.01.2026 den Gerichtshof gefragt, ob das Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Bis zum Gutachten kann das Parlament nicht zustimmen. Die vorläufige Anwendung läuft weiter.
Welches Werkzeug hilft, die Nachweise für EU-Kunden zu organisieren?
Für Zertifikate wie ISO 9001 oder ISO/IEC 27001 und für Fragebögen zu NIS2 oder DSGVO bietet Sightadel Vorlagen, Aufgaben und eine Nachweisverwaltung. Regeln wie EUDR oder CBAM führt Sightadel nicht als eigenes Regelwerk, die zugehörigen Aufgaben, Lieferantenbewertungen und Dokumente lassen sich dort aber ebenso verwalten. Die Plattform wird in Deutschland entwickelt und betrieben.