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Chile · Cybersicherheit

Chiles Cybergesetz:
Was Ley 21.663 von Unternehmen verlangt

Chile hat seit 2025 ein Cybersicherheitsgesetz, das NIS2 so nahe kommt wie kein anderes in Südamerika. Es gilt für Energie, Banken und Häfen ebenso wie für IT-Dienstleister, die Systeme für Dritte betreiben. Hier steht, wer betroffen ist, was zu tun ist und warum dieselbe Arbeit auch Ihre EU-Kunden überzeugt.

GesetzLey 21.663, Ley Marco de Ciberseguridad
Gilt seit01.03.2025 (ANCI seit 01.01.2025)
Frühwarnung3 Stunden an das CSIRT Nacional
Bußgeldbis 40.000 UTM für OIV
Analysten in einem Sicherheitsleitstand vor mehreren Bildschirmen
Drei Stunden für die erste Meldung: Ohne eingespielten Ablauf im Leitstand ist die chilenische Frist kaum zu halten.

Kurz erklärt

Die Ley 21.663, Ley Marco de Ciberseguridad, wurde im April 2024 veröffentlicht. Sie schafft die nationale Cybersicherheitsagentur ANCI, die seit dem 01.01.2025 arbeitet, und gilt im Übrigen seit dem 01.03.2025. Das Gesetz kennt zwei Stufen: Anbieter wesentlicher Dienste und, als engeren Kreis, Betreiber von vitaler Bedeutung (Operadores de Importancia Vital, OIV). Für beide gilt eine Meldepflicht mit kurzen Fristen. Die OIV haben zusätzlich Pflichten, die einem Managementsystem nach ISO 27001 sehr nahe kommen.

Wer die europäische NIS2-Richtlinie kennt, findet sich schnell zurecht. Aufbau, Begriffe und Ziele sind ähnlich. In zwei Punkten ist Chile sogar strenger: bei der ersten Meldefrist und bei der ausdrücklichen Zertifizierung von Notfallplänen.

Wen das Gesetz trifft

Artikel 4 zählt die wesentlichen Dienste auf. Dazu gehören alle Stellen der staatlichen Verwaltung und Inhaber öffentlicher Konzessionen, außerdem private Unternehmen in diesen Bereichen: Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom, Kraftstoffe, Trinkwasser und Abwasser, Telekommunikation, digitale Infrastruktur, Verkehr zu Land, zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft samt Infrastruktur, Banken, Finanzdienste und Zahlungsverkehr, Sozialversicherung, Post und Kurierdienste, Krankenhäuser, Kliniken und Arztzentren sowie die Herstellung und Erforschung von Arzneimitteln.

Für die IT-Branche wichtig: Auch digitale Dienste und IT-Dienste, die für Dritte betrieben werden, sind ausdrücklich wesentliche Dienste. Ein Softwarehaus in Santiago, das Systeme für Kunden hostet oder verwaltet, fällt damit in den Anwendungsbereich.
Zwei Stufen der Ley 21.663 Wesentliche Dienste (Art. 4) Meldepflicht an das CSIRT Nacional Dauerhafte Schutzmaßnahmen Protokolle und Standards der ANCI Staat, Konzessionäre, 12 Sektoren inklusive IT-Dienste für Dritte OIV (Art. 5, 8) Managementsystem für Infosicherheit Zertifizierte Notfallpläne Tests, Übungen, Schulungen Delegado de ciberseguridad Update binnen 24 statt 72 Stunden
Jeder OIV ist Anbieter eines wesentlichen Dienstes, aber nicht umgekehrt. Die ANCI kann auch private Unternehmen außerhalb der Sektoren als OIV einstufen.

Betreiber von vitaler Bedeutung

Welche Unternehmen OIV sind, legt die ANCI per Resolution fest. Voraussetzung ist, dass der Dienst von IT abhängt und ein Ausfall die öffentliche Ordnung, die Versorgung oder staatliche Aufgaben erheblich treffen würde. Die Agentur kann auch Firmen außerhalb der genannten Sektoren einstufen, wenn sie für die Versorgung der Bevölkerung kritisch geworden sind. Die Größe des Unternehmens muss sie dabei berücksichtigen. Das Verfahren läuft über eine vorläufige Liste, eine öffentliche Konsultation von 30 Tagen und eine endgültige Liste. Spätestens alle drei Jahre wird neu bewertet.

Die ersten Listen liegen vor. Die vorläufige Liste der ersten Runde erschien im September 2025. Für die zweite Etappe folgte im April 2026 die vorläufige Liste mit der Resolución Exenta 85 und im Juli 2026 die endgültige mit der Resolución Exenta 187. Sie umfasst 239 Einrichtungen, darunter neue Sektoren wie Kraftstoffe, Wasser, Verkehr und Arzneimittel. Wer nicht auf der Liste steht, ist nicht dauerhaft sicher: Die nächste Überprüfung kommt bestimmt.

Ein OIV muss nach Artikel 8 unter anderem:

  • ein fortlaufendes Managementsystem für Informationssicherheit betreiben und dessen Maßnahmen dokumentieren,
  • Pläne für Betriebskontinuität und Cybersicherheit aufstellen, zertifizieren lassen und mindestens alle zwei Jahre überprüfen,
  • Netze und Systeme laufend prüfen, Übungen und Simulationen durchführen und Funde an das CSIRT Nacional melden,
  • Mitarbeitende regelmäßig schulen und einen Delegado de ciberseguridad als Ansprechpartner der ANCI benennen.

Meldefristen im Vergleich mit NIS2

Alle betroffenen Einrichtungen, nicht nur OIV, müssen erhebliche Vorfälle an das CSIRT Nacional melden. Die Uhr läuft ab Kenntnis des Vorfalls.

Meldefristen Chile und EU ChileEU (NIS2) 3 h 72 h 15 Tage 24 h 72 h 1 Monat FrühwarnungUpdateAbschlussbericht
Zeitachse nicht maßstäblich. OIV, deren wesentlicher Dienst betroffen ist, liefern das Update in Chile schon nach 24 Stunden.
SchrittChile, Ley 21.663 Art. 9EU, NIS2 Art. 23
Frühwarnung3 Stunden24 Stunden
Aktualisierung mit Bewertung72 Stunden, OIV mit betroffenem Dienst 24 Stunden72 Stunden
Abschlussbericht15 Kalendertage ab Frühwarnungein Monat

Die Konsequenz für die Praxis: Ein Meldeprozess, der auf drei Stunden ausgelegt ist, erfüllt NIS2 automatisch. Sie brauchen für Ihre EU-Kunden also keinen zweiten Ablauf, nur eine zusätzliche Empfängerliste.

Bußgelder

Artikel 40 staffelt die Bußgelder in Monatssteuereinheiten (UTM). Für OIV verdoppeln sich die Obergrenzen. Bei der Bemessung zählen unter anderem Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens und ob es innerhalb von drei Jahren schon einmal verstoßen hat.

Höchstbußgelder nach Art. 40 in UTM leichtschwersehr schwer 5.00010.000 OIV 10.00020.000 OIV 20.00040.000 OIV
Blau: Anbieter wesentlicher Dienste. Grün: OIV. Werte als Obergrenze in UTM.

Zum Vergleich: NIS2 sieht für wesentliche Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes vor. In Chile ist der Rahmen niedriger, aber die Pflicht zu zertifizierten Plänen macht Verstöße leichter nachweisbar.

Was das für Ihre EU-Kunden bedeutet

Umspannwerk in der Abenddämmerung
Energie, Wasser, Häfen: Die Sektoren der Ley 21.663 decken sich weitgehend mit denen von NIS2.

Europäische Kunden fragen chilenische Lieferanten nach Informationssicherheit, Meldefristen und Prüfrechten, weil sie nach NIS2 ihre Lieferkette absichern müssen. Ein chilenischer OIV hat die meisten Antworten bereits: Managementsystem, Notfallpläne, Schulungen, Meldeweg. Es lohnt sich, diese Nachweise so zu dokumentieren, dass sie auch in einem Audit des EU-Kunden bestehen, zum Beispiel mit einer Zuordnung zu ISO 27001.

Ein Weg dahin: Führen Sie Ley 21.663, NIS2 und ISO 27001 in einem gemeinsamen Register. In Sightadel lassen sich NIS2 und ISO 27001 als Regelwerke nutzen und die chilenischen Vorgaben als eigenes Regelwerk ergänzen, die Plattform ist auf Spanisch nutzbar.

Erste Schritte

  1. Prüfen Sie anhand von Artikel 4, ob Ihr Unternehmen einen wesentlichen Dienst erbringt. IT-Dienstleister sollten das besonders genau ansehen.
  2. Suchen Sie Ihr Unternehmen in den Resolutionen der ANCI zu den OIV und verfolgen Sie die nächste Konsultation.
  3. Richten Sie einen Meldeprozess ein, der die drei Stunden schafft, mit Bereitschaft, Vorlagen und klarer Entscheidung, wer meldet.
  4. Bauen Sie das Managementsystem nach ISO 27001 auf, auch wenn Sie kein OIV sind. Es deckt die meisten Fragen von EU-Kunden ab.
  5. Prüfen Sie regelmäßig, was von außen erreichbar ist. Die ANCI verlangt laufende Prüfungen, EU-Kunden fragen danach.

Wo Sie insgesamt stehen, zeigt der kostenlose EU-Readiness-Check. Mehr zu Datenschutz und Handel finden Sie auf der Seite Chile.

FAQ

Gilt die Ley 21.663 auch für kleine Unternehmen?
Ja, wenn sie einen wesentlichen Dienst nach Artikel 4 erbringen. Die ANCI muss bei ihren Standards und bei der Einstufung als OIV aber die Größe berücksichtigen, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen nach der Ley 20.416.
Woher weiß ich, ob mein Unternehmen ein OIV ist?
Die ANCI veröffentlicht die Listen als Resolution im Diario Oficial. Vor der endgültigen Liste gibt es eine vorläufige Liste mit 30 Tagen öffentlicher Konsultation, in der Unternehmen Stellung nehmen können.
Wie schnell muss ein Vorfall gemeldet werden?
Frühwarnung binnen 3 Stunden an das CSIRT Nacional, Aktualisierung binnen 72 Stunden (OIV mit betroffenem wesentlichem Dienst 24 Stunden), Abschlussbericht binnen 15 Kalendertagen ab der Frühwarnung.
Reicht ISO 27001, um die Pflichten zu erfüllen?
Nicht automatisch. ISO 27001 deckt das Managementsystem gut ab. Die Meldefristen, die Zertifizierung der Notfallpläne und die Standards der ANCI kommen hinzu.
Hilft die Erfüllung der Ley 21.663 bei EU-Kunden?
Ja. Wer die chilenischen Fristen hält, hält auch die von NIS2. Managementsystem und Notfallpläne sind genau die Nachweise, die EU-Kunden in Lieferantenaudits verlangen.