11. Oktober 2026 · DSGVO
EDPB vereinheitlicht Bußgeldmethodik und veröffentlicht finale Leitlinien zu DSA und DSGVO
Der Europäische Datenschutzausschuss hat neue Leitlinien zur Verhängung von Bußgeldern nach der DSGVO und die endgültigen Leitlinien zum Zusammenspiel von DSA und DSGVO beschlossen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat auf seiner jüngsten Plenarsitzung Leitlinien zur Anwendung der Befugnis, Geldbußen zu verhängen, im Verhältnis zu anderen Abhilfebefugnissen nach der DSGVO angenommen. Außerdem hat er die endgültige Fassung seiner Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Digital Services Act (DSA) und der DSGVO veröffentlicht.
Die Leitlinien sollen die Entscheidungen der Datenschutzbehörden darüber harmonisieren, ob eine Geldbuße allein oder zusammen mit anderen Maßnahmen verhängt wird. Die Behörden sollen dabei ein fünfstufiges Vorgehen anwenden: Sie prüfen, ob der Verstoß zu einer Geldbuße führen kann, wer dafür haftet (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter), ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, welche erschwerenden und mildernden Umstände vorliegen und ob eine Geldbuße wirksam, verhältnismäßig und abschreckend wäre.
Bei geringfügigen Verstößen wird in der Regel keine Geldbuße verhängt, sondern eine Verwarnung ausgesprochen. Die Leitlinien enthalten außerdem 14 praktische Beispiele. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen Warnungen, Verwarnungen, Anordnungen, Beschränkungen einschließlich Verboten und der Widerruf von Zertifizierungen.
Die Leitlinien zu Geldbußen sind bis zum 13. November 2026 öffentlich konsultierbar. Die Leitlinien zum DSA und zur DSGVO wurden nach einer öffentlichen Konsultation finalisiert. Sie betreffen insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Vermittlungsdienste.