14. Oktober 2026 · DSGVO
EDPB veröffentlicht Stellungnahme zu Datenschutzfragen bei Smart Glasses
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat eine erste Stellungnahme zu Smart Glasses veröffentlicht, die auf die Risiken heimlicher Aufnahmen und die Verantwortlichkeiten von Nutzern und Anbietern hinweist.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat auf seiner jüngsten Plenarsitzung eine Stellungnahme zu Smart Glasses verabschiedet und einen Bericht mit dem Titel „The connected gaze. Video recording, surveillance and administering evidence in the age of smart glasses“ veröffentlicht. Der Bericht wurde im Rahmen des Support Pool of Experts (SPE) Programms erstellt und stammt von einem externen Auftragnehmer; er gibt nicht zwingend die offizielle Position des EDPB wieder.
Smart Glasses sehen aus wie normale Brillen, verfügen aber über Kameras und Mikrofone und sind mit dem Internet verbunden. Dadurch können Personen ohne ihr Wissen aufgenommen werden. Besonders kritisch sind Umgebungen wie Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsplätze sowie das Teilen von Aufnahmen in sozialen Netzwerken. Kinder sind besonders gefährdet.
Verantwortung der Nutzer: Ob die DSGVO gilt, hängt von der Nutzung ab. Wer Fotos oder Videos auf einem öffentlichen Social-Media-Konto teilt oder die Geräte im beruflichen, behördlichen oder politischen Kontext einsetzt, kann als Verantwortlicher gelten. Rein persönliche Nutzung im Familien- oder Freundeskreis fällt dagegen unter die Haushaltsausnahme. Auch dann können jedoch strafrechtliche, zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Regeln greifen.
Verantwortung der Hersteller und Anbieter: Hersteller und Anbieter verbundener Anwendungen können ihre Pflichten nicht auf die Nutzer abwälzen. Sie müssen die Datenschutzvorschriften einhalten und sicherstellen, dass neue Datenverarbeitungen mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar sind.
Transparenz: Der EDPB sieht Transparenz als zentrale Herausforderung. Aufnahmen sollten deutlich erkennbar sein, etwa durch helle LED-Anzeigen, akustische Signale oder datenschutzfreundliche Benachrichtigungen. Die Hinweise müssen zuverlässig und schwer zu übersehen sein. Die Stellungnahme empfiehlt zudem branchenweite Standards und Sensibilisierungsmaßnahmen.