11. Oktober 2026 · DSGVO
Italien: Bußgeld von 39.000 Euro gegen Sicherheitsunternehmen wegen Mitarbeiterdaten
Die italienische Datenschutzbehörde hat ein Sicherheitsunternehmen wegen unzureichender Auskunftsbeantwortung und fehlender Information von Beschäftigten über GPS-Standortdaten mit 39.000 Euro gebucht.

Die italienische Datenschutzbehörde (Garante) hat das Sicherheits- und Technologieunternehmen La Patria S.p.A. mit einem Bußgeld von insgesamt 39.000 Euro belegt. Die Entscheidung wurde am 6. August 2026 getroffen und am 9. Oktober 2026 veröffentlicht.
Auslöser war die Beschwerde eines ehemaligen Mitarbeiters. Er hatte zweimal Auskunft über Unterlagen zu einem Disziplinarverfahren verlangt, darunter Daten eines GPS-Systems im ihm zugewiesenen Firmenfahrzeug. Auf die Anfragen erhielt er keine ausreichende Antwort. Das Disziplinarverfahren führte später zu seiner Kündigung.
Die Behörde stellte fest, dass eine Auskunftsanfrage nicht ausdrücklich auf die DSGVO verweisen muss, um als Ausübung des Auskunftsrechts zu gelten. Lehnt ein Verantwortlicher eine Anfrage ab, muss er die Gründe nennen und auf die Möglichkeit einer Beschwerde oder eines gerichtlichen Rechtsbehelfs hinweisen. Außerdem wurden die Beschäftigten nicht angemessen über die Verarbeitung von Geolokationsdaten informiert, obwohl diese als personenbezogene Daten gelten, weil sich der Standort des Fahrzeugs mittelbar der fahrenden Person zuordnen lässt. Zudem enthielten die Datenschutzhinweise fälschlich Angaben zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten, etwa zu weltanschaulichen Überzeugungen und zum Sexualleben, obwohl solche Daten nicht verarbeitet wurden.
Die Geldbuße setzt sich aus 22.000 Euro für die Verstöße beim Auskunftsrecht und 17.000 Euro für die fehlerhaften Informationen an die Beschäftigten zusammen. Strafmindernd berücksichtigte die Behörde, dass das Unternehmen während des Verfahrens die Informationen zur Standortdatenverarbeitung ergänzt und die falschen Angaben aus den Datenschutzhinweisen entfernt hat. Weitere Abhilfemaßnahmen wurden nicht angeordnet.