11. Oktober 2026 · DSGVO
Italien: Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld von 5,5 Mio. EUR gegen BBVA wegen missachteten Werbewiderspruchs
Die italienische Datenschutzbehörde hat die Bank BBVA mit einem Bußgeld von 5 508 000 EUR belegt, weil sie den Widerspruch eines Kunden gegen Direktwerbung über sieben Monate hinweg nicht umgesetzt hat.

Die italienische Datenschutzbehörde (Garante) hat am 3. Juli 2026 gegen Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A., Filiale Italien (BBVA), ein Bußgeld von 5 508 000 EUR verhängt. Auslöser war die Beschwerde eines Kunden, der weiterhin Werbemitteilungen über die mobile App der Bank erhielt, obwohl er der Direktwerbung widersprochen hatte.
Der Kunde hatte seinen Widerspruch zunächst über die Einstellungen der BBVA-App erklärt und später auch kundenseitig bekräftigt. Dennoch gingen von Oktober 2025 bis Mai 2026 weiterhin Werbebenachrichtigungen ein, mindestens zehn. Laut BBVA war der Widerspruch zwar korrekt erfasst, ein technischer Fehler verhinderte jedoch die Synchronisation mit der Einheit, die Werbemitteilungen versendet.
Die Behörde stellte Verstöße gegen Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 12, Artikel 21 und Artikel 24 DSGVO fest. Sie wies das Argument zurück, der Kunde hätte die in der Datenschutzerklärung genannten E-Mail-Adressen nutzen müssen. Zudem gab der Kundenservice falsche Auskünfte, Pop-up-Werbung in der App könne nicht deaktiviert werden.
Die Behörde ordnete an, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit Betroffenenrechte erleichtert und Anträge ohne unangemessene Verzögerung korrekt bearbeitet werden. BBVA muss der Behörde innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung mitteilen, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Strafmildernd wurden die Abhilfemaßnahmen berücksichtigt, straferschwerend ein einschlägiger früherer Verstoß.