11. Oktober 2026 · DSGVO
Niederländische Datenschutzbehörde verhängt Geldbuße von 824,99 Mio. EUR gegen Uber
Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) hat Uber wegen vollautomatisierter Entscheidungen über Fahrer und unzureichender Information über Profiling mit einer Geldbuße belegt, Uber hat Widerspruch eingelegt.

Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegen Uber B.V. eine Geldbuße von 824 990 000 EUR verhängt. Grund ist, dass Uber Entscheidungen über Fahrer vollständig automatisiert getroffen hat, ohne dass eine menschliche Prüfung stattfand.
Bei Betrugsverdacht oder zu niedrigen Kundenbewertungen wurden Fahrerkonten automatisch vorübergehend deaktiviert. Bei anhaltend niedrigen Bewertungen erfolgte eine dauerhafte Deaktivierung. Den betroffenen Fahrern entgingen dadurch während der Sperre die Einnahmen über Uber.
Auslöser waren Beschwerden von 171 französischen Fahrern, die über die Ligue des droits de l’Homme bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eingereicht wurden. Da der europäische Hauptsitz von Uber in den Niederlanden liegt, führte die AP das Verfahren im Rahmen des One-Stop-Shop-Mechanismus der DSGVO. Der untersuchte Zeitraum umfasst Vorfälle zwischen 2018 und 2022.
Die AP stellte fest, dass Uber das in der DSGVO geregelte Verbot vollautomatisierter Entscheidungen verletzt hat. Zudem seien Fahrer über die automatisierte Entscheidungsfindung nicht ausreichend informiert worden. Uber hat die Verstöße nach Angaben der Behörde inzwischen eingestellt.
Uber hat gegen die Geldbuße Rechtsmittel eingelegt. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor.