EU-Land · Mitteleuropa
Deutschland:
Was deutsche Kunden erwarten
Deutschland ist die größte Volkswirtschaft der EU und hat Regeln, die über das EU-Recht hinausgehen: ein eigenes Lieferkettengesetz, ein öffentliches Verpackungsregister und seit Dezember 2025 ein NIS2-Gesetz mit Registrierungspflicht.
Deutschland als Markt für Südamerika
Deutsche Unternehmen kaufen in Südamerika vor allem Rohstoffe und Agrarprodukte: Kaffee aus Brasilien und Kolumbien, Sojaschrot als Futtermittel, Kupfer und andere Erze aus Chile und Peru, Obst und Fleisch. Dazu kommen Zulieferteile für die Autoindustrie, die in Brasilien und Argentinien eigene Werke deutscher Hersteller beliefert, und ein wachsender Anteil an Software und IT-Dienstleistungen.
Seeware aus Südamerika läuft für deutsche Kunden meist über Hamburg, den größten Seehafen des Landes, über Bremerhaven oder über die Westhäfen Rotterdam und Antwerpen-Brügge. Wo Ihre Ware verzollt wird, hängt vom Vertrag und vom Spediteur ab. Das Zollrecht ist in allen Häfen dasselbe.
Deutsche Einkäufer sind gründlich. Sie fragen früh nach Zertifikaten, Prüfberichten und Verträgen und halten sich an das, was sie schriftlich bekommen haben. Wer diese Unterlagen geordnet vorlegen kann, verkürzt die Lieferantenfreigabe spürbar.
Was überall in der EU gleich ist und was in Deutschland gilt
Zölle, Ursprungsregeln und das Produktrecht sind in der ganzen EU gleich. Ein CE-Zeichen gilt in Hamburg wie in Lissabon, und die Einfuhr läuft nach dem Zollkodex der Union. Die Grundlagen stehen im Exportleitfaden. National verschieden sind vor allem die folgenden Punkte.
Sprache: Die Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 15) erlaubt jedem Mitgliedstaat, die Pflichtangaben in seiner Amtssprache zu verlangen. Für Deutschland heißt das: Etikett und Pflichtangaben auf Deutsch. Für Verbraucherprodukte gilt nach der Produktsicherheitsverordnung (VO (EU) 2023/988, Art. 9 Abs. 7) dasselbe Prinzip für Anleitungen und Sicherheitshinweise.
Mehrwertsteuer: Der Normalsatz liegt bei 19 %. Bei der Einfuhr erhebt der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer, die Ihr Kunde als Vorsteuer abzieht.
Verpackung: Wer verpackte Ware in Deutschland erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss sich vorher im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister eintragen und Verpackungen für private Endverbraucher bei einem dualen System beteiligen (Verpackungsgesetz). Bei Importen ist das in der Regel Ihr deutscher Abnehmer. Klären Sie im Vertrag, wer registriert. Die Registrierung kann nur das verpflichtete Unternehmen selbst vornehmen, ein Dienstleister darf das nicht übernehmen. Seit dem 12.08.2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40).
NIS2 in Deutschland
Deutschland hat NIS2 mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, verkündet im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 301 am 05.12.2025 und in Kraft seit dem 06.12.2025. Die Pflichten stehen im neu gefassten BSI-Gesetz (BSIG). Zuständig ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das auch Meldungen entgegennimmt.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen mussten sich bis zum 06.03.2026 beim BSI registrieren (§ 33 BSIG). Erhebliche Vorfälle melden sie innerhalb von 24 Stunden vorab und innerhalb von 72 Stunden mit einer ersten Bewertung (§ 32 BSIG). Eine Übergangsfrist für die Sicherheitsmaßnahmen nach § 30 BSIG gibt es nicht.
Für Sie als Lieferant zählt § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG: Ihr Kunde muss die Sicherheit seiner Lieferkette steuern. In der Praxis bekommen Sie einen Fragebogen, Vertragsklauseln zu Meldefristen und Prüfrechten und manchmal die Bitte um ein Zertifikat. Viele dieser Fragebögen fragen dasselbe in anderer Reihenfolge. Wer Maßnahmen und Belege einmal zentral pflegt, etwa in Sightadel, beantwortet den nächsten schneller. Was NIS2 allgemein verlangt, steht auf der Seite NIS2.
Datenschutz und Lieferkette
Die DSGVO gilt unmittelbar, ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz. Die Aufsicht ist föderal geteilt: Unternehmen beaufsichtigt die Datenschutzbehörde des Bundeslands, in dem sie ihren Sitz haben. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist für Bundesbehörden sowie für Telekommunikations- und Postdienste zuständig. Für Ihren Kunden in Stuttgart ist also der Landesbeauftragte in Baden-Württemberg der Ansprechpartner, für einen Kunden in München das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 01.01.2023 und seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Sie müssen Menschenrechts- und Umweltrisiken bei ihren unmittelbaren Zulieferern analysieren und Abhilfe schaffen. Aufsicht ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der die Berichtspflicht rückwirkend streicht und die Bußgelder auf schwere Verstöße beschränkt (Drucksache 21/2474). Er war am 11.10.2026 noch nicht verabschiedet. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben. Langfristig soll die europäische CSDDD das LkSG ablösen.
Für Sie heißt das: Rechnen Sie mit einem Verhaltenskodex für Lieferanten, Fragen zu Arbeitsbedingungen und Umwelt und dem Recht des Kunden, bei Verdacht nachzufassen.
Was deutsche Kunden typischerweise verlangen
Autoindustrie: Wer Daten, Prototypen oder Zeichnungen deutscher Hersteller verarbeitet, braucht in aller Regel ein TISAX-Label. Das betrifft auch Engineering-Dienstleister und Softwarehäuser, etwa in Curitiba oder Córdoba, die für Zulieferer arbeiten.
Lebensmittelhandel: IFS wurde von deutschen und französischen Handelsverbänden entwickelt. Eigenmarken im deutschen Handel setzen meist ein IFS- oder ein gleichwertiges GFSI-anerkanntes Zertifikat voraus. Mehr dazu unter Lebensmittelsicherheit.
IT und Software: Ein Zertifikat nach ISO 27001 beantwortet die meisten Fragen aus NIS2-Fragebögen. Viele deutsche Kunden fragen zusätzlich nach dem Standort der Daten und nach Unterauftragnehmern. Wer seine eigene Angriffsfläche im Internet laufend beobachtet, etwa mit veyrisk, kann solche Fragen mit aktuellen Daten beantworten.
Für Agrarrohstoffe wie Kaffee, Soja, Kakao oder Rindfleisch kommt die EUDR hinzu. Deutsche Importeure fragen nach Geodaten der Flächen und nach Nachweisen für entwaldungsfreie Erzeugung.
Anlaufstellen
| Bereich | Stelle |
|---|---|
| Bilaterale Kammern | Deutsche Auslandshandelskammern (AHK) in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela |
| Zoll | Generalzolldirektion, Informationen unter zoll.de |
| Cybersicherheit | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
| Lieferkette | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Verpackung | Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) |
| Partnersuche | Enterprise Europe Network mit Kontaktstellen in allen Bundesländern |
Die AHK in Ihrem Land ist meist der beste erste Kontakt. Sie kennt beide Rechtsordnungen, vermittelt Geschäftspartner und organisiert Delegationsreisen nach Deutschland.
FAQ
Muss ich mich als Exporteur aus Südamerika im Verpackungsregister LUCID eintragen?
Gilt das deutsche Lieferkettengesetz für mich?
Bis wann mussten sich Unternehmen in Deutschland nach NIS2 registrieren?
Welche Mehrwertsteuer fällt in Deutschland an?
Wo sollte ein ISMS-Werkzeug für deutsche Kunden gehostet sein?
- BGBl. 2025 I Nr. 301, NIS2UmsuCG
- BSI: NIS-2-regulierte Unternehmen
- BAFA: Lieferketten
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2474 (Änderung LkSG)
- Zentrale Stelle Verpackungsregister
- BfDI
- Europäische Kommission, Your Europe: Mehrwertsteuersätze
- AHK-Standorte in Süd- und Zentralamerika
- Zoll
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtlichen Texte.
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